AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Dienstleistungen der Ovatics GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Ovatics GmbH, Von-Kleist-Str. 13a, 86415 Mering (im Folgenden „Auftragnehmer“), die ausschließlich Dienstleistungen betreffen.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen [z. B. „Marktplatzvertrieb, White-Label-Beratung, EU-Markenvertretung“].
(2) Es findet kein Verkauf physischer Produkte oder Waren statt.
(3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
(1) Leistungsfristen werden individuell vereinbart.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5. Vergütung
(1) Die Vergütung wird individuell vereinbart und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.
7. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Für jedes Projekt wird zusätzlich ein separates, beiderseitig unterzeichnetes NDA (Non-Disclosure Agreement) abgeschlossen, das die Vertraulichkeitsregelungen für das jeweilige Projekt im Detail festlegt.
8. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.